Zuletzt aktualisiert: 17. März 2025
Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten für die Lieferung von Hardware ('Geräte') und die Erbringung von Beratungs- oder sonstigen Dienstleistungen ('Dienstleistungen') durch Elausys an Sie (den 'Kunden'). Sie ersetzen ausnahmslos alle Angebots-, Annahme-, Kauf- und/oder Lieferbedingungen des Kunden, auch wenn diese das Gegenteil vorsehen. Mit der Aufgabe einer Bestellung ('Bestellung') akzeptiert der Kunde diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen automatisch, auch für Folgebestellungen, und verzichtet auf seine eigenen Bedingungen.
Im Sinne dieser Bedingungen bezeichnet 'Software' alle in die Geräte eingebettete, mit diesen gelieferte oder für deren Betrieb oder Konfiguration erforderliche Software, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Firmware, ETS-Anwendungsprogramme, Parameterkonfigurationen, Logikmodulstrukturen, Kommunikationsobjektdefinitionen sowie jegliche zugehörige Dokumentation, sowohl in Objekt- als auch in Quellcodeform.
Zwischen dem Kunden und Elausys kommt kein Vertrag über die Lieferung von Geräten oder Dienstleistungen (der 'Vertrag') zustande, solange Elausys die Bestellung des Kunden nicht schriftlich oder durch Erfüllung angenommen hat. Jeder Vertrag unterliegt diesen Allgemeinen Verkaufsbedingungen. Der Kunde darf Verträge ohne schriftliche Zustimmung von Elausys nicht ändern, stornieren oder verschieben.
Nur die in den Katalogen von Elausys aufgeführten Referenzen werden für Bestellungen berücksichtigt. Eine Rücknahme von Geräten wird ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Elausys nicht akzeptiert.
Elausys behält sich das Recht vor, Mindestmengen für Bestellungen festzulegen, die mindestens der kleinsten Verpackungseinheit entsprechen.
Die für Geräte und Dienstleistungen geltenden Preise sind diejenigen, die zum Zeitpunkt der Bestellung gültig sind.
Angebote von Elausys sind, sofern nicht anders angegeben, 30 (dreißig) Kalendertage gültig. Die Preise verstehen sich ohne Steuern, Zölle und sonstige Gebühren oder Entgelte, wie z. B. Gebühren für Sonderverpackung und -etikettierung der Geräte, Genehmigungen, Zertifikate, Zollanmeldungen und Registrierung (zusammenfassend 'Zusatzgebühren'). Zusatzgebühren trägt der Kunde.
Elausys stellt für jede Lieferung eine Rechnung aus.
Rechnungen sind ohne Aufrechnung oder Abzug zum Rechnungsdatum zu bezahlen, sofern Elausys keiner anderen Zahlungsfrist schriftlich zugestimmt hat. Für jede unbezahlte Rechnung kann Elausys (i) Zinsen in Höhe von 12 % per annum ab dem Fälligkeitsdatum bis zum Zahlungsdatum und (ii) eine Pauschale von 10 % des geschuldeten Betrags mit einem Mindestbetrag von 25 Euro berechnen.
Leistet der Kunde eine Zahlung im Rahmen dieses Vertrags nicht, kann Elausys alle noch ausstehenden Gerätelieferungen aussetzen und/oder die Dienstleistungen einstellen und alle unbezahlten Rechnungen sofort fällig stellen.
Von Elausys mitgeteilte Liefertermine oder voraussichtliche Lieferzeiten sind unverbindlich. Elausys haftet nicht für Lieferverzögerungen. Eine Lieferverzögerung berechtigt den Kunden nicht, die Bestellung zu stornieren, die Lieferung zu verweigern oder Schadensersatz zu verlangen.
Elausys behält sich das Recht vor, Geräte zu liefern, die den bestellten Geräten in Bezug auf Preis und Funktionalität gleichwertig sind.
Elausys behält sich das Recht vor, Teillieferungen vorzunehmen. Jede Teillieferung gilt als eigenständige Transaktion, und der Kunde hat jede Teillieferung nach Erhalt der entsprechenden Rechnung zu bezahlen. Eine verzögerte Lieferung eines Teils einer Bestellung gibt dem Kunden nicht das Recht, andere Lieferungen zu stornieren.
Ungeachtet des Gefahrübergangs bleiben alle Geräte bis zur vollständigen Bezahlung ihres Verkaufspreises Eigentum von Elausys. Elausys behält sich das Recht vor, Geräte, für die noch keine vollständige Zahlung geleistet wurde, von der Person zurückzufordern, die sie in Besitz hat. Bis zur vollständigen Bezahlung hat der Kunde die Geräte getrennt und so zu lagern, dass sie als Eigentum von Elausys erkennbar sind.
Alle Geräte werden von einem von Elausys ausgewählten Transportunternehmen versandt (z. B. UPS, DHL oder ein anderes zum Zeitpunkt der Bestellung benanntes Transportunternehmen). Die Versandkosten trägt der Kunde und werden zum Zeitpunkt der Bestellung angegeben. Die Versandkosten sind nicht erstattungsfähig, es sei denn, die Rücksendung ist auf einen Elausys zuzurechnenden Fehler zurückzuführen.
Die Gefahr des Verlusts, der Beschädigung oder der Zerstörung der Geräte geht mit der Übergabe der Geräte an das Transportunternehmen auf den Kunden über. Nach der Übergabe der Geräte an das Transportunternehmen haftet Elausys nicht für Verlust, Beschädigung, Verzögerung oder Falschlieferung durch das Transportunternehmen. Der Kunde ist verpflichtet, die Geräte bei Erhalt zu prüfen und sowohl das Transportunternehmen als auch Elausys innerhalb von drei (3) Werktagen nach Lieferung schriftlich über sichtbare Schäden oder fehlende Teile zu informieren.
Für Geräte bietet Elausys eine Garantie von zwei (2) Jahren ab dem Lieferdatum. Das Rechnungsdatum gilt als Lieferdatum. Liegt keine Rechnung vor, gilt das Herstellungsdatum.
Diese Garantie umfasst nach Wahl von Elausys die Reparatur, den Ersatz oder die Rückerstattung eines Geräts, deckt jedoch keine Verluste, Schäden oder Kosten im Zusammenhang mit fehlender Kompatibilität ab, einschließlich der Kosten Dritter (die auf Anweisung des Kunden oder anderweitig hinzugezogen wurden).
Im Falle fehlender Kompatibilität muss der Kunde Elausys davon spätestens einen (1) Monat nach Entdeckung des Problems schriftlich in Kenntnis setzen. Der Kunde muss das Problem auch klar beschreiben. Ohne Problembeschreibung führt Elausys lediglich einen kurzen Test der Grundfunktionen des Geräts durch.
Die Garantiebedingungen gelten nicht: (i) wenn die Ursache eines Fehlers in einer falschen Installation, unsachgemäßen oder fahrlässigen Nutzung oder einem falschen Betrieb oder einer Transformation des Geräts liegt; (ii) einer Wartung entgegen den Wartungsanweisungen des Geräts; (iii) einer externen Ursache — einer Ursache, die außerhalb der Kontrolle von Elausys liegt und Elausys nicht zugerechnet werden kann — wie Feuchtigkeitsschäden, Schäden durch Überspannung usw.; (iv) wenn die Ursache des Problems der normalen Nutzungsdauer oder Lebensdauer des Geräts inhärent ist, wie eine defekte Sicherung oder eine leere Batterie, die der Kunde selbst ersetzen kann; (v) in Fällen, in denen die Haftung von Elausys ausgeschlossen ist, wie in Artikel 6 beschrieben.
Soweit gesetzlich zulässig, übernimmt Elausys keine weiteren ausdrücklichen oder stillschweigenden Garantien, wie z. B. Garantien der Marktgängigkeit, Eignung für einen bestimmten Zweck, ununterbrochenen Nutzung und Nichtverletzung.
Die vorliegenden besonderen Garantiebedingungen gelten für die Lieferung von Sonderbestellungen. Dabei handelt es sich entweder um vom Kunden modifizierte Geräte (1), um von Elausys auf Kundenwunsch modifizierte Geräte (2) oder um von Elausys auf Kundenwunsch modifizierte Produkte Dritter (3). Bei Sonderbestellungen gelten folgende Garantiebedingungen.
Gemäß Artikel 5 der Allgemeinen Verkaufsbedingungen gewährt Elausys eine Garantie von 1 Jahr ab dem Lieferdatum der angepassten Geräte, die von dieser Bestellung abgedeckt sind.
Gemäß Artikel 5 der Allgemeinen Verkaufsbedingungen übernimmt Elausys keine Garantie für Fehler, die durch eine Modifikation des Geräts verursacht wurden. Elausys ist nicht verantwortlich und kann in keinem Fall für Verluste oder Schäden haftbar gemacht werden, die durch ein vom Kunden modifiziertes Gerät verursacht wurden.
Ungeachtet des Artikels 5 der Allgemeinen Verkaufsbedingungen übernimmt Elausys keine Garantie für angepasste Geräte, die von dieser Bestellung abgedeckt sind. Dies gilt sowohl für Anpassungen, die Elausys an einem Produkt eines Drittanbieters ('dem Originalprodukt') vorgenommen hat, als auch für das Originalprodukt selbst. Gemäß Artikel 6 der Allgemeinen Verkaufsbedingungen haftet Elausys nicht für Schäden, die durch Produkte Dritter verursacht wurden, einschließlich Schäden, die durch das Originalprodukt verursacht wurden.
Elausys ist nicht verantwortlich und kann unter keinen Umständen für Verluste oder Schäden haftbar gemacht werden, die auf Folgendes zurückzuführen sind:
(a) Fehler oder Fahrlässigkeit des Kunden oder eines Dritten; (b) Produkte und Dienstleistungen Dritter; (c) das fehlerhafte Funktionieren oder Nichtfunktionieren der Internetverbindung, Breitbandverbindung oder anderer Dienste oder Infrastrukturen, über die Elausys keine Kontrolle hat; (d) unsachgemäße Nutzung der Geräte oder Dienstleistungen; (e) kurze Unterbrechungen der Verfügbarkeit oder des Betriebs der Geräte oder Dienstleistungen als Folge eines technischen Eingriffs (z. B. Wartung); (f) Fehler der Geräte oder Dienstleistungen, über die Elausys angesichts des Stands der Kenntnisse und der Technik keine Kontrolle hat.
Der Kunde stellt Elausys von allen Ansprüchen frei und verteidigt Elausys gegen solche, die auf Folgendem beruhen: (i) der Einhaltung der Entwürfe, Spezifikationen oder Anweisungen des Kunden durch Elausys, (ii) der Modifikation eines Geräts durch jemand anderen als Elausys oder (iii) der Verwendung von Geräten in Kombination mit anderen Produkten.
Soweit gesetzlich zulässig, haften weder Elausys noch seine Mitarbeiter oder Vertreter für indirekte, spezielle, zufällige oder Folgeschäden (wie Verlust von Gewinn oder Umsatz, Datenverlust, Nutzungsverlust, Reparaturkosten, Produktionskosten, Reputationsschäden oder Kundenverlust). Soweit die anwendbare Gesetzgebung dies erlaubt, darf der Schadensersatz, den der Kunde von Elausys für direkte Schäden verlangen kann, den Preis des betreffenden Geräts oder der betreffenden Dienstleistung niemals übersteigen. Wenn die vorstehende Haftungsbeschränkung nach anwendbarem Recht als ungültig angesehen wird, übersteigt die Gesamthaftung von Elausys niemals 10.000 Euro oder den entsprechenden Gegenwert.
Der Kunde erkennt an, dass:
(a) die Software, einschließlich ihrer Architektur, Parameterstrukturen, Logikmodule und funktionalen Gestaltung, ein erhebliches Investment, proprietäres Know-how und Geschäftsgeheimnisse von Elausys darstellt;
(b) die Software ein urheberrechtlich geschütztes Werk ist, das gemäß der Richtlinie 2009/24/EG und dem anwendbaren belgischen und internationalen Recht geschützt ist;
(c) jede unbefugte Reproduktion, Analyse oder Nutzung der Software Elausys einen irreparablen Schaden zufügen würde, für den allein Schadensersatz kein ausreichendes Rechtsmittel wäre.
Elausys gewährt dem Kunden eine nicht ausschließliche, nicht übertragbare, nicht unterlizenzierbare, widerrufliche Lizenz zur Nutzung der Software ausschließlich in der in den Geräten eingebetteten Form und ausschließlich zum Zweck des Betriebs der Geräte gemäß ihrer Dokumentation. Diese Lizenz erstreckt sich nicht auf eine eigenständige Nutzung, Modifikation, Anpassung oder Verbreitung der Software.
Der Kunde erkennt an und stimmt zu, dass alle Rechte des geistigen Eigentums an und in Bezug auf die Geräte, die Software und die Dienstleistungen — einschließlich, aber nicht beschränkt auf Urheberrechte, Datenbankrechte, Geschäftsgeheimnisse, Know-how, Patente, Designrechte und alle anderen Rechte des geistigen Eigentums, ob eingetragen oder nicht eingetragen — ausschließlich Elausys und/oder seinen Lizenzgebern gehören. Durch den Verkauf von Geräten oder die Erbringung von Dienstleistungen werden keine Rechte des geistigen Eigentums übertragen.
Der Kunde darf nicht, und darf keinem Dritten (einschließlich, aber nicht beschränkt auf verbundene Unternehmen, Unterauftragnehmer, Partner, Händler oder Vertreter) erlauben, veranlassen oder genehmigen:
(a) die Geräte, die Software oder Teile davon zu reproduzieren, zu kopieren, zu duplizieren oder zu replizieren, ganz oder teilweise, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die ETS-Anwendungsstruktur, Parameterkonfigurationen, Logikmodularchitekturen, Kommunikationsobjekttabellen oder andere funktionale oder strukturelle Elemente;
(b) die Geräte oder die Software zu modifizieren, anzupassen, zu übersetzen, zu verbessern oder abgeleitete Werke auf der Grundlage der Geräte oder der Software zu erstellen;
(c) die Software oder Teile der Geräte rückzuentwickeln, zu disassemblieren, zu dekompilieren, zu dekodieren oder anderweitig zu versuchen, den Quellcode, Objektcode, die Struktur, Algorithmen, Ideen oder Architektur der Software oder von Teilen der Geräte abzuleiten oder zu extrahieren, sei es durch manuelle Analyse, automatisierte Tools oder andere Mittel;
(d) die Geräte oder Software als Referenz, Vorlage oder Grundlage für die Entwicklung, Herstellung oder Inbetriebnahme eines konkurrierenden oder im Wesentlichen ähnlichen Produkts zu verwenden, sei es durch den Kunden oder einen Dritten;
(e) ein Tool zu verwenden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf das ETS Manufacturer Tool oder ähnliche Entwicklungsumgebungen, um die Struktur, Parameter oder Funktionalität der Software oder einer ETS-Anwendung zu extrahieren, zu replizieren oder nachzubilden;
(f) Eigentumshinweise, Etiketten, Markierungen, Seriennummern oder Kennzeichnungen auf den Geräten oder in der Software zu entfernen, zu ändern, zu verdecken oder zu manipulieren;
(g) die Geräte oder Software an Dritte zu übertragen, zu verkaufen, zu vermieten, zu verleihen oder anderweitig verfügbar zu machen, zum Zweck der Analyse, des Benchmarkings, der Wettbewerbsbewertung oder des Reverse Engineering;
(h) die Software, ihre Struktur, Parameter oder Dokumentation an Personen oder Einrichtungen weiterzugeben oder Zugang dazu zu gewähren, die nicht direkt an der autorisierten Nutzung der Geräte beteiligt sind.
Alle Rechte des geistigen Eigentums an der Software auf den Geräten und in den Dienstleistungen sind und bleiben ausschließliches Eigentum von Elausys und/oder seinen Lieferanten. Die Software darf nicht reproduziert oder kopiert werden, auch nicht für den internen Gebrauch des Kunden. Die Rechte von Elausys gelten für alle Versionen, Updates, Patches und abgeleiteten Konfigurationen.
Im Sinne dieser Bedingungen bezeichnet 'Vertrauliche Informationen' alle Informationen, ob schriftlich, mündlich, elektronisch, visuell oder in sonstiger Form, die von Elausys an den Kunden weitergegeben oder vom Kunden durch den Kauf, die Nutzung oder die Analyse der Geräte oder Dienstleistungen erhalten wurden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf: die Software (in allen Formen); technische Spezifikationen; Schaltungsentwürfe; Schaltpläne; Firmware; Kommunikationsprotokolle; ETS-Anwendungsparameter und -strukturen; Fertigungsprozesse; Preisgestaltung; Geschäftspläne; Kundenlisten sowie alle anderen Informationen, die nicht öffentlich zugänglich sind.
Die Verpflichtungen gemäß diesem Artikel 7bis gelten nicht für Informationen, die: (a) dem Kunden bereits vor der Offenlegung durch Elausys bekannt waren, wie durch schriftliche Aufzeichnungen belegt; (b) ohne Verschulden des Kunden öffentlich zugänglich werden; (c) vom Kunden unabhängig und ohne Bezugnahme auf die Vertraulichen Informationen entwickelt wurden; oder (d) aufgrund von Gesetzen oder Gerichtsbeschlüssen offengelegt werden müssen, vorausgesetzt, der Kunde informiert Elausys unverzüglich schriftlich und wirkt daran mit, den Umfang der Offenlegung zu begrenzen.
Der Kunde verpflichtet sich: (a) alle Vertraulichen Informationen streng vertraulich zu behandeln; (b) Vertrauliche Informationen ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Elausys nicht an Dritte weiterzugeben; (c) Vertrauliche Informationen ausschließlich zum Zweck der bestimmungsgemäßen Nutzung der Geräte zu verwenden; (d) alle zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, um unbefugten Zugang zu oder die Offenlegung von Vertraulichen Informationen zu verhindern, und dabei mindestens den gleichen Sorgfaltsmaßstab anzuwenden wie bei eigenen vertraulichen Informationen ähnlicher Art, mindestens jedoch die gebotene Sorgfalt.
Bei Beendigung der Vertragsbeziehung oder auf schriftliche Anforderung von Elausys hat der Kunde alle in seinem Besitz befindlichen Vertraulichen Informationen, einschließlich aller Kopien, Auszüge und Ableitungen, unverzüglich zurückzugeben oder zu vernichten und diese Rückgabe oder Vernichtung schriftlich zu bestätigen.
Der Kunde darf kein Gerät oder keine Dienstleistung oder Informationen, die von oder über ein Gerät oder eine Dienstleistung erhalten wurden, verwenden, um ein Produkt oder eine Dienstleistung zu entwickeln, herzustellen, herstellen zu lassen, in Betrieb zu nehmen oder bei der Entwicklung zu unterstützen, das/die mit einem von Elausys angebotenen Produkt oder einer solchen Dienstleistung konkurriert oder diesem/dieser im Wesentlichen ähnlich ist.
Der Kunde darf kein Gerät an Dritte weitergeben, übertragen oder Zugang zu einem Gerät gewähren, zum Zweck der technischen Analyse, der Wettbewerbsintelligenz, der Produktentwicklung oder einer anderen Tätigkeit, die zur Reproduktion oder Nachahmung des Geräts oder seiner Software führen könnte.
Der Kunde darf keine Rechte des geistigen Eigentums (einschließlich, aber nicht beschränkt auf KNX-Produktregistrierungen, Patente, Designs oder Marken) anmelden oder Dritten erlauben oder sie dazu veranlassen, solche anzumelden, die das geistige Eigentum von Elausys beinhalten, davon abgeleitet sind oder diesem im Wesentlichen ähnlich sind.
Zur Klarstellung: Die in diesem Artikel enthaltenen Verbote gelten unabhängig davon, ob der Kunde direkt oder über verbundene Unternehmen, Tochtergesellschaften, Partner, Vertreter, Unterauftragnehmer oder andere Vermittler handelt.
Im Falle eines Verstoßes des Kunden gegen seine Verpflichtungen gemäß den Artikeln 7, 7bis oder 7ter hat der Kunde an Elausys, ohne dass eine vorherige Mahnung oder ein gerichtliches Eingreifen erforderlich ist, eine Mindestvertragsstrafe von 50.000 EUR (fünfzigtausend Euro) pro Verstoß zu zahlen, zuzüglich einer zusätzlichen Strafe von 5.000 EUR (fünftausend Euro) für jeden Tag, an dem der Verstoß nach schriftlicher Benachrichtigung durch Elausys fortbesteht. Diese Vertragsstrafe lässt das Recht von Elausys unberührt, vollen Schadensersatz für alle tatsächlich erlittenen Schäden zu verlangen, soweit diese die Vertragsstrafe übersteigen.
Der Kunde verpflichtet sich, Elausys und seine leitenden Angestellten, Direktoren, Mitarbeiter und Vertreter von allen Ansprüchen, Schäden, Verlusten, Kosten und Ausgaben (einschließlich angemessener Anwaltsgebühren und Vollstreckungskosten) freizustellen und zu verteidigen, die sich aus Folgendem ergeben oder damit zusammenhängen: (a) einem Verstoß des Kunden gegen seine Verpflichtungen gemäß den Artikeln 7, 7bis oder 7ter; (b) einer Verletzung oder rechtswidrigen Aneignung der Rechte des geistigen Eigentums von Elausys durch den Kunden oder einen Dritten, der im Auftrag des Kunden handelt oder Zugang zu einem vom Kunden bereitgestellten Gerät hat.
Der Kunde erkennt an, dass jeder Verstoß gegen die Artikel 7, 7bis oder 7ter Elausys einen irreparablen und fortlaufenden Schaden zufügen würde, für den allein Schadensersatz kein angemessenes Rechtsmittel wäre. Der Kunde stimmt daher zu, dass Elausys berechtigt ist, einstweiligen Rechtsschutz, spezifische Erfüllung und andere billigkeitsrechtliche Rechtsmittel bei jedem zuständigen Gericht zu beantragen, ohne den Nachweis eines tatsächlichen Schadens oder die Hinterlegung einer Sicherheit zu erfordern.
Elausys verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden gemäß der Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO) und der anwendbaren belgischen Datenschutzgesetzgebung. Personenbezogene Daten werden für folgende Zwecke verarbeitet: (a) Erfüllung des Vertrags; (b) Verwaltung der Kundenbeziehung; und (c) sofern der Kunde seine ausdrückliche Einwilligung gegeben hat, Versand kommerzieller Mitteilungen.
Der Kunde hat das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit und Widerspruch, das durch Kontaktaufnahme mit Elausys unter {{contactEmail}} ausgeübt werden kann. Für vollständige Informationen zur Datenverarbeitung wird der Kunde auf die Datenschutzrichtlinie von Elausys unter {{privacyPolicyUrl}} verwiesen.
Elausys haftet nicht für die Nichterfüllung seiner Verpflichtungen aus diesem Vertrag aus Gründen, die außerhalb seiner zumutbaren Kontrolle liegen (zum Beispiel: Naturkatastrophen, Handlungen oder Unterlassungen des Kunden, Betriebsstörungen, von Menschen verursachte oder natürliche Katastrophen, epidemische Gesundheitskrisen, Materialknappheit, Streiks, kriminelle Handlungen, Liefer- oder Transportverzögerungen oder die Unmöglichkeit, Arbeitskräfte oder Materialien aus den regulären Quellen zu beziehen).
Wenn Elausys der Ansicht ist, dass Probleme mit der Kreditwürdigkeit des Kunden bestehen, hat Elausys das Recht, den Vertrag ganz oder teilweise auszusetzen und zusätzliche Garantien zu verlangen. Verweigert der Kunde die Stellung dieser Garantien, hat Elausys das Recht, den Vertrag ganz oder teilweise zu kündigen, unbeschadet des Rechts von Elausys auf Schadensersatz.
Der Kunde darf keine seiner Rechte oder Pflichten aus diesen Bedingungen ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Elausys abtreten, übertragen oder delegieren. Jede behauptete Abtretung ohne eine solche Zustimmung ist nichtig. Der Kunde darf ein Gerät nicht ohne Unterrichtung des Dritten über die in den Artikeln 7, 7bis und 7ter festgelegten Einschränkungen und ohne Sicherstellung, dass der Dritte schriftlich einwilligt, an diese Einschränkungen gebunden zu sein, an Dritte verkaufen, vermieten oder anderweitig übertragen.
Diese Bedingungen bilden zusammen mit jeder von Elausys angenommenen Bestellung die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien in Bezug auf den hierin geregelten Gegenstand. Keine Änderung oder Modifikation dieser Bedingungen ist wirksam, sofern sie nicht schriftlich erfolgt und von beiden Parteien unterzeichnet ist.
Die Vertragsbeziehung zwischen dem Kunden und Elausys unterliegt ausschließlich belgischem Recht. Alle Streitigkeiten über die Auslegung und Anwendung dieser Bedingungen fallen in die ausschließliche Zuständigkeit der Gerichte von Namur (Belgien).
Alle Mitteilungen gemäß diesen Bedingungen müssen schriftlich erfolgen und per Einschreiben, Kurier oder E-Mail mit Empfangsbestätigung an die in der Bestellung angegebenen oder später schriftlich mitgeteilten Adressen zugestellt werden.
Wenn eine Bestimmung dieser Bedingungen für ungültig, rechtswidrig oder nicht durchsetzbar gehalten wird, bleiben die übrigen Bestimmungen in vollem Umfang wirksam. Die ungültige Bestimmung wird durch eine gültige Bestimmung ersetzt, die der ursprünglichen Absicht der Parteien am nächsten kommt.
Die Bestimmungen der Artikel 7 (Rechte des geistigen Eigentums), 7bis (Vertraulichkeit), 7ter (Verbotene Tätigkeiten) und 7quater (Rechtsbehelfe und Vertragsstrafen) gelten nach Ablauf, Kündigung oder Aufhebung eines Vertrags, einer Bestellung oder einer Geschäftsbeziehung zwischen den Parteien für einen Zeitraum von zehn (10) Jahren ab dem Datum der letzten Lieferung oder Erbringung von Dienstleistungen fort, oder solange die Rechte des geistigen Eigentums bestehen, je nachdem, was länger ist.
Siehe auch: Datenschutzrichtlinie